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Wer nie gearbeitet hat, kann dennoch eine Rente bekommen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Leer geht trotzdem niemand aus.
Hamm – Mitte des Jahres 2023 ist Arno Dübel verstorben – er war der wohl bekannteste Arbeitslose Deutschlands. Sein markantes „no way“ wurde einst zum Internethit, wirklich gearbeitet hat er nie. Geld im Alter hat er trotzdem bezogen. Denn, das zeichnet den Sozialstaat Deutschland nun mal aus, fallen gelassen wird niemand. Im Zweifel greift die Grundsicherung. Wer nie gearbeitet hat, könnte aber auch trotzdem einen Rentenanspruch geltend machen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Rentner, die nie gearbeitet haben, können Grundsicherung beantragen
Am naheliegendsten ist die Grundsicherung im Alter. Diese Sozialleistung soll sicherstellen, den grundlegenden Bedarf an Lebensunterhalt von älteren Menschen, die über keine ausreichenden eigenen Mittel verfügen, zu decken. Wer Grundsicherung beantragen möchte, muss diverse Voraussetzungen erfüllen.
Grundsicherung beantragen
„Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Der Wohnort muss sich außerdem in Deutschland befinden.
Achtung: Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Grundsicherung.
Wer nie gearbeitet hat, erhält im Rentenalter Geld vom Staat
Wer nie gearbeitet hat, erhält im Rentenalter also Geld vom Staat. Die Höhe der Grundsicherung ist dabei unterschiedlich, soll sie doch das Existenzminimum gewährleisten. Mehrere Faktoren wie Wohnort, Mietkosten und individuellen Bedürfnissen spielen eine Rolle. Klar ist: Reich wird man mit der Grundsicherung als Rentenersatz nicht, ein Leben in Saus und Braus ist nicht möglich.
Wer nie gearbeitet hat, aber seine Zeit damit verbracht hat, Kinder großzuziehen, der hat allerdings einen kleinen Vorteil. Dann nämlich wird diese Zeit auf die Rente angerechnet – auch wenn man nie gearbeitet hat, erhält man die Erziehungs- bzw. Mütterrente. „In einigen Fällen begründet dies überhaupt erst einen Rentenanspruch, für den Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit vorweisen müssen. Das kann sogar dazu führen, dass Sie später eine Rente erhalten, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Kindererziehung kann sich lohnen – dann steht eine Rente zu
Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat. Wie die Deutsche Rentenversicherung weiter erklärt, können neben den leiblichen Eltern auch andere Personen die Kindererziehungszeit erhalten:
- Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie
- Großeltern oder Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen.
- Nicht angerechnet werden Kindererziehungszeiten bei Personen, die während der Erziehung bereits eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen oder anderen Regelungen wie zum Beispiel eine Pension erhalten,
- die Regelaltersgrenze erreicht haben und nie gesetzlich rentenversichert waren oder aufgrund der Erziehung Versorgungsanwartschaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben, die dort gleichwertig wie in der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden.
Wer nie gearbeitet hat, kann dennoch die Rente für Hinterbliebene beziehen
Es gibt zudem noch eine weitere Möglichkeit, wie Menschen im Alter Rente beziehen können, obwohl sie nie gearbeitet haben: durch den Tod eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin. „Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Mit unseren Renten sichern wir Sie ab“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung dazu. Die Rente für Hinterbliebene, bei der die Hinzuverdienstgrenze nicht greift, gibt es in verschiedenen Ausführungen:
- Stirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.
- Sind Sie minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen.
- Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Das gilt auch für verwitwete Ehe- oder Lebenspartner mit Rentensplitting.
- Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten, fällt Ihre Witwen- oder Witwerrente weg. Sie haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung als „Startkapital“.
Wer noch nie in seinem Leben gearbeitet hat, könnte also unter Umständen trotzdem Anspruch auf eine Rente, die im Jahr 2024 noch mal kräftig erhöht werden dürfte, haben. Ansonsten ist es ratsam, die Grundsicherung zu beantragen – die übrigens auch greifen könnte, wenn man eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Ganz leer geht in Deutschland eben niemand aus – auch nicht Arno Dübel. Auf der sicheren Seite ist dabei, wer sich selbst um seine Altersvorsorge kümmert – ein ETF-Sparplan könnte zum Beispiel im Rentenalter helfen.
Author: George Thomas
Last Updated: 1697828161
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