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Wie Sie Ihren Nebenverdienst steuerfrei steigern können


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Sie haben am Ende des Monats mehr Zeit als Geld übrig? Dann kommt eventuell ein Nebenjob für Sie infrage. Was Sie beachten müssen, damit sich dieser lohnt.

Wer sein Gehalt aufstocken will oder eine ergänzende Tätigkeit zur Teilzeitstelle sucht, der kann einen Nebenjob aufnehmen. Doch dabei gilt: viel hilft nicht unbedingt viel. Oft ist es besser, wenn Sie brutto weniger verdienen, um netto mehr herauszuholen. Denn: Verdienen Sie mehr als die Minijob-Grenze erlaubt, bezahlen Sie Steuern – und behalten am Ende womöglich weniger vom Gehalt übrig. Welche steuerlichen Regeln beim Minijob gelten und was Sie sonst noch beachten müssen.

Ihr Gehalt im Minijob – so bleibt der Nebenverdienst lukrativ 

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Finanztip

Eine Reinigungskraft schiebt einen Wagen mit Putzutensilien über einen Flur.

Mehr netto: Wer einen Nebenjob annimmt, sollte ein paar Regeln kennen. © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

Im Oktober 2022 haben sich die Regeln für Minijobber geändert: Seither dürfen Sie bis zu 520 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Die geringe Pauschalbesteuerung von 2 Prozent übernimmt dabei meistens der Arbeitgeber. Dieser möchte nicht draufzahlen? Vielleicht übernimmt er den Anteil, wenn Ihnen der Steuersatz direkt vom Bruttogehalt gekürzt wird. So sparen Sie sich die Steuererklärung. Ihr Gehalt darf dabei durchaus von Monat zu Monat variieren und auch mal über die Minijob-Grenze gehen. Wichtig ist, dass Sie insgesamt im Jahr nicht mehr als 6.240 Euro (12 × 520 Euro) verdienen. Und selbst diese Grenze ist nicht fest. Fällt in bis zu drei Monaten im Jahr spontan und unvorhergesehen mehr Arbeit an, zum Beispiel weil ein Kollege kurzfristig ausfällt, darf Ihr Gehalt auf bis zu 7.280 Euro im Jahr steigen. Diese Regeln gelten allerdings immer nur für den ersten Nebenjob. Sobald Sie einen zweiten Minijob annehmen, läuft dieser über die Steuerklasse VI – und wird damit versteuert.

Übrigens: Auch Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Wollen Sie diese Abgaben nicht zahlen, können Sie sich jedoch davon befreien lassen.

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Gelten Saisonarbeit und Selbstständigkeit auch als Minijob?

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Auch eine saisonale Arbeit und eine selbstständige Tätigkeit können eine gute Nebentätigkeit sein. Dabei gilt:

  • Saisonarbeit: Arbeiten Sie maximal drei Monate am Stück und für nicht mehr als 70 Tage im Jahr in einer Saisonarbeit, so bleibt diese frei von Sozialabgaben. Sie dürfen währenddessen auch einen Haupt- und einen Minijob ausführen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Allerdings: Die Saisonarbeit ist nicht steuerfrei, wenn Sie dabei mehr als 520 Euro verdienen.
  • Selbstständigkeit: Erledigen Sie neben Ihrem Hauptberuf noch selbstständige Arbeiten, können Sie auch hier einiges an Steuern sparen. Verdienen Sie weniger als 22.000 Euro im Jahr, gelten Sie als Kleinunternehmer. Damit bezahlen Sie keine Umsatzsteuer. Diese wird erst im nächsten Jahr fällig, wenn Sie den Freibetrag überschreiten. Ausnahme: Sie verdienen bereits in diesem Jahr mehr als 50.000 Euro. Dann bezahlen Sie sofort Umsatzsteuer. Bleibt Ihr Verdienst unter 410 Euro im Jahr, müssen Sie nicht einmal die Einkommensteuer abgeben. Über die Sozialabgaben entscheidet die Krankenkasse: Legt diese die Selbstständigkeit als Nebentätigkeit fest, werden Ihnen auch diese Ausgaben erlassen. Das gilt allerdings nicht für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Hebammen.

Minijob: Diese Regeln gelten

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Darf jeder Arbeitnehmer einen Nebenjob annehmen? Im Grunde ja. Doch Sie müssen einige Regeln beachten. Zuallererst dürfen Sie keinen Nebenverdienst ausüben, ohne Ihren Haupt-Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen. Der wird zwar meist nichts dagegen haben, kann aber durchaus ein Veto einlegen. Zum Beispiel, wenn bei der zweiten Tätigkeit die Gefahr besteht, dass Sie sich verletzen und somit in seinem Betrieb ausfallen. Oder wenn der Nebenjob in Konkurrenz zu Ihrer Haupttätigkeit steht oder deren Ausübung behindert. Für Beamten gelten gesonderte Einschränkungen. 

Diese gesetzliche Regeln müssen Sie beachten:

  • Sie dürfen höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das heißt acht Stunden an sechs Tagen.
  • Kurzfristig sind auch bis zu zehn Stunden Arbeitszeit am Tag erlaubt, bzw. bis zu 60 Stunden pro Woche. Der Durchschnitt von 48 Stunden muss aber innerhalb von vier Monaten oder 16 Wochen eingehalten werden.
  • Nach Ihrer täglichen Arbeitszeit dürfen Sie für die nächsten elf Stunden nicht arbeiten. Jetzt gilt die gesetzliche Ruhezeit.
  • Ein Tag in der Woche muss frei bleiben.
  • Ein Nebenjob während Ihres Urlaubs ist meistens unzulässig. In dieser Zeit muss gewährleistet sein, dass Sie sich erholen können.
  • Auch bei einem Minijob gilt: Fällt Ihr fester Arbeitstag auf einen Feiertag, haben Sie frei – Ihr Gehalt wird Ihnen trotzdem bezahlt.

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Author: Dylan Rojas

Last Updated: 1699555681

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